Mitarbeiter im Fokus

Arbeitnehmerüberlassung als flexible Lösung

Ist Fachkräftemangel ein Thema für Sie?
Jederzeit können Beschäftigte vorübergehend ausfallen – etwa wegen Krankheit, Eltern- oder Pflegezeit oder es entstehen Engpässe wegen temporär auftretender Auftragsspitzen. Manchmal fehlen sie zu lange, als dass Kollegen die Arbeit übernehmen könnten. Aber zu kurz, als dass sich eine befristete Neueinstellung mit Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch und Einarbeitung lohnt. Die Alternative: Decken Sie Ihren mittelfristigen Personalbedarf mittels Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung ab. 
Kurzfristige Unterstützung ohne Qualitätseinbußen? Das gibt es nur bei uns!
Ihre Vorteile bei CEIS
  • mehr Flexibilität
  • reduziertes Risiko (try and hire)
  • überschaubare Kosten
  • hochqualifizierte Mitarbeiter
  • geringe Fluktuation durch übertarifliche Bezahlung

Ihre Vorteile mit unserer Arbeitnehmerüberlassung

Kalkulierbare Kosten sowie Entfall von Gehalt- und Lohnnebenkosten
Flexibilität und höhere Wettbewerbsfähigkeit
Entlastung der Personal- und Recruiting-Abteilung durch Outsourcing der Mitarbeitersuche
Keine Ausfallkosten durch Urlaub, Krankheit oder andere Fehlzeiten
Entlastung der Stammbelegschaft durch fachlich hochqualifizierte Spezialisten
Innovation, Impulse und Ideen durch Mitarbeiter aus wechselnden Kundenunternehmen

Strenge Gesetze bei der Arbeitnehmerüberlassung

Längst hat die Zeitarbeit in Deutschland ihr früheres Schmuddel Image abgelegt. Das seit 2017 geltende Gesetz für Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) gewährt den Beschäftigten weitgehende Rechte. Es gelten strenge Richtlinien für die Arbeitgeber (Verleiher) und gesetzliche Vorgaben, die erfüllt sein müssen und von der Bundesagentur für Arbeit bei Betriebsprüfungen kontrolliert werden. Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist zunächst befristet und gilt erst nach dreimaliger Verlängerung unbefristet. Die Behörde kontrolliert, ob der Verleiher alle Vorschriften einhält. Ist das nicht der Fall, kann sie die Erlaubnis entziehen.

Fachlich gut aufgestellt durch Arbeitnehmerüberlassung

Entgegen verbreiteten Vorurteilen sind viele über Arbeitnehmerüberlassung eingesetzte Arbeitnehmer nicht schlechter ausgebildet als festangestellte Mitarbeiter. Ganz im Gegenteil. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgewiesene Spezialisten und bringen langjährige Berufserfahrung mit. Profitieren Sie von unserem großen Mitarbeiter-Pool mit unterschiedlichsten Fachkompetenzen aus vielen verschiedenen Berufsgruppen oder aus einem Spezialbereich und prüfen Sie eine Vergabe über Arbeitnehmerüberlassung.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung

Grundsatz der Gleichstellung
Bezahlung nach Equal Pay (ERA-Einstufung)
Entgeltleistungen auch für Nichtbeschäftigungszeiten
Befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Mitglied bei BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.)

Haben Sie Fragen zu Arbeitnehmerüberlassung?

Kontaktieren Sie uns. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung

Gibt es einen Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung liegt in der Entlohnung. Während Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens in der Regel je nach geleisteter Stundenzahl monatlich unterschiedliche Gehälter erhalten, werden in der Arbeitnehmerüberlassung „Festgehälter“ bezahlt - unabhängig von der geleisteten Arbeitsstunde.

Für welche Zeiträume bieten Sie Arbeitnehmerüberlassung an?

In der Regel bieten wir Arbeitnehmerüberlassung für einen Zeitraum ab einem bis maximal 18 Monate, entsprechend der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer (HÜD), an. Diese HÜD variiert gegebenenfalls durch Betriebsvereinbarungen beim Entleiher und kann deshalb beispielsweise auch bis zu 48 Monate dauern.

Warum sollte ich die Arbeitnehmerüberlassung von CEIS in Anspruch nehmen?

Für eine Arbeitnehmerüberlassung von CEIS sprechen viele Faktoren. Unsere Ansprechpartner bringen nicht nur Fachkompetenz, sondern auch langjährige Erfahrung mit. Zudem können Sie bei CEIS aus einem Pool an Mitarbeitern mit speziellen Fachkompetenzen wählen. Solche, die Ihr Unternehmen nach vorne bringen. Darüber hinaus garantieren wir eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und haben deshalb eine äußerst geringe Fluktuation. Für Sie bedeutet das noch mehr Planungssicherheit und langjährige Expertisen.

Für welche Branchen bieten Sie Arbeitnehmerüberlassung an?

Wir bieten unsere Leistungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung branchenunabhängig an. Kontaktieren Sie uns. Wir finden den richtigen Mitarbeiter für Sie.

Welche Qualifikationen bringen Ihre Mitarbeiter im Bereich Arbeitnehmerüberlassung mit?

Unsere Mitarbeiter im Bereich Arbeitnehmerüberlassung bringen die verschiedensten Qualifikationen mit. Von Technikern über Ingenieure bis hin zu Quereinsteigern. Jeweils mit langjähriger Berufserfahrung. Unsere Mitarbeiter sind Spezialisten unter anderem auf den folgenden Gebieten:

• Maschinenbau
• Fahrzeugtechnik
• Wirtschaft
• BWL
• Flugzeugtechnik
• Messtechnik
• Hochvoltsysteme
• alternative Antriebe
• Brennstoffzellen
• Homologation
• Mechatronik
• Informationstechnik
• Elektrotechnik

Birgt eine Arbeitnehmerüberlassung auch Nachteile?

So viele Vorteile eine Arbeitnehmerüberlassung auch mit sich bringt – sie birgt auch zwei Nachteile: Zunächst einmal muss der Mitarbeiter Ihr Unternehmen nach der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten verlassen – obwohl Sie Zeit und Ressourcen aufgewendet haben, um den Mitarbeiter einzulernen.
Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmerüberlassung Sie in Ihrem Recht zu kündigen einschränkt. Solange Sie einen Mitarbeiter auf Basis Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen, dürfen Sie keinem Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Dieses Recht erhalten Sie erst dann zurück, wenn Sie zuvor den Vertrag mit dem in Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Mitarbeiter gekündigt haben.

Kann ein Vertragsverhältnis in der Arbeitnehmerüberlassung vorzeitig beendet werden?

Bei Vertragsschluss über eine Arbeitnehmerüberlassung vereinbaren die beiden Parteien Kündigungsfristen. An diese Fristen muss sich der Entleiher bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses halten.

Wie lange darf ein Mitarbeiter über Arbeitnehmerüberlassung maximal in einem Unternehmen tätig sein?

Gemäß der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer (HÜD) darf ein Mitarbeiter maximal für 18 Monate in einer Arbeitnehmerüberlassung arbeiten. Die HÜD kann aber je nach Betriebsvereinbarungen beim Entleiher variieren.

Was ist, wenn ich einen Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassung übernehmen möchte?

Es ist möglich, einen Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassung in eine Festanstellung zu übernehmen. Hierfür bedarf es einer Absprache mit dem verleihenden Unternehmen.

Moosacher Straße 82a
80809 München
Tel. +49 89 / 413 27 58 00info@ceis-gmbh.de
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